Potentialberatung NRW
Das Land NRW fördert zu 50 % Beratung zu Themen wie Reorganisation und Prozessoptimierung, Kundenorientierung, Personalentwicklung, Unternehmenskultur oder Kommunikation und Führung.
Mit der Potentialberatung fördert das Land NRW schnell und unbürokratisch die Inanspruchnahme eines externen Beraters, um das Unternehmen für die Zukunft zu stärken.
Für eine Potentialberatung können Unternehmen ihren Berater oder ihre Beraterin frei wählen.
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen, die älter als 5 Jahre sind und zwischen 1 und 250 Beschäftigte haben.
Durch die Förderung werden die Unternehmen unter Beteiligung der Mitarbeiter darin unterstützt, ihre Potentiale besser auszuschöpfen und konkurrenzfähig zu bleiben. Dabei liegt der Schwerpunkt der Förderung auf folgenden Handlungsfeldern:
- Arbeitsorganisation, z.B. durch Optimierung der Arbeitsabläufe und –strukturen, Schnittstellenmanagement, Strategieentwicklung
- Kompetenzerweiterung, z. B. durch Einführung von Personal- und Führungskräfteentwicklungssystemen
- Gesundheit am Arbeitsplatz und demografischer Wandel
Ziel ist es, die Wettbewerbs- und die Beschäftigungsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig zu verbessern. So können Themen, wie z.B. Reorganisation und Prozessoptimierung, Kundenorientierung, Personalentwicklung, Unternehmenskultur oder Kommunikation und Führung Gegenstand der Beratung sein.
Zunächst werden dazu die Stärken und Schwächen des Unternehmens ermittelt. Dies geschieht z. B. mit Hilfe von Fragebögen und Gesprächen mit Kunden, Mitarbeitern und Geschäftsführung.
Aufbauend auf dieser Analyse werden gemeinsam mit der Geschäftsführung und den Beschäftigten Veränderungskonzepte entwickelt, um danach einen verbindlichen Handlungsplan zu vereinbaren und erste Umsetzungsschritte einzuleiten.
Die Potentialberatung darf bis zu fünfzehn Tagen umfassen und kann – in Abhängigkeit von der Thematik – innerhalb von maximal 15 Monaten in zwei Schritten, oder innerhalb von fünf Monaten in einem Schritt, in Anspruch genommen werden. Dabei werden 50% der Beratungskosten, maximal jedoch 500,- Euro pro Beratungstag bezuschusst.